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E-Rechnungspflicht 2025–2028: XRechnung, ZUGFeRD und GoBD-konforme Archivierung

Die B2B-E-Rechnungspflicht ist keine Zukunftsmusik mehr: Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen strukturierte E-Rechnungen empfangen können, und das Ausstellen wird bis 2028 schrittweise verpflichtend. Eine reine PDF-Rechnung gilt künftig nicht mehr als E-Rechnung.

Dieser Leitfaden ordnet Rechtsgrundlage, Fristen, Formate und Archivierungspflichten ein – und zeigt, wie ein governance-fähiges BPM die Pflichten von einer Sonderaufgabe in eine Eigenschaft Ihres Rechnungsprozesses verwandelt.

E-Rechnungspflicht in Deutschland: strukturierte Rechnung nach EN 16931 mit XRechnung und ZUGFeRD in einem GoBD-konformen Workflow
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Aktualisiert: 30. Juni 2026

Für Geschäftsführung, Buchhaltung, Steuerverantwortliche und IT. Dieser Leitfaden ist informativ und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die konkrete Umsetzung in Ihrem Unternehmen sollte mit Ihrem Steuerberater abgestimmt werden.

Was die E-Rechnungspflicht ist und worauf sie sich stützt

Rechtsgrundlage ist das Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024, das das Umsatzsteuergesetz (UStG, §14 ff.) ändert und im inländischen B2B die strukturierte elektronische Rechnung zur Pflicht macht. Der entscheidende Begriff ist die Definition: Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht und elektronisch verarbeitet werden kann.

Damit verschiebt sich die Bedeutung eines vertrauten Belegs: Eine reine PDF- oder Papierrechnung erfüllt diese Definition nicht und gilt künftig als „sonstige Rechnung" – nicht mehr als E-Rechnung. Ein PDF ist für den Menschen lesbar, aber für eine Maschine kein strukturierter Datensatz, und genau das verlangt das Gesetz.

Der Anwendungsbereich ist klar umrissen: Es geht um inländische Umsätze zwischen im Inland ansässigen Unternehmern (B2B). Ausgenommen sind unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 € (§33 UStDV) und Fahrausweise. B2C-Umsätze und grenzüberschreitende Geschäfte fallen nicht unter die Pflicht.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Empfangen und Ausstellen: Beide werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten verpflichtend. Wer das früh trennt, plant die nächsten Schritte ruhiger – das zeigt der Stufenplan im nächsten Abschnitt.

Der Stufenplan: Fristen 2025, 2027 und 2028

Die Pflicht kommt nicht auf einen Schlag, sondern in Stufen. Der Gesetzgeber unterscheidet bewusst zwischen der Empfangspflicht, die bereits gilt, und einer gestaffelten Ausstellungspflicht mit Übergangsregelungen für kleinere Unternehmen. Diese vier Meilensteine sollten Sie kennen:

Seit 1.1.2025

Empfang ist Pflicht

Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können; ein E-Mail-Postfach genügt. Der Empfang ist nicht mehr von der Zustimmung des Empfängers abhängig.

Bis 31.12.2026

Übergang beim Ausstellen

Beim Ausstellen dürfen weiterhin Papier und – mit Zustimmung des Empfängers – andere elektronische Formate wie PDF verwendet werden. Kleinere Unternehmen mit Vorjahresumsatz bis 800.000 € haben sogar bis 31.12.2027 Zeit.

Ab 1.1.2027

Große Unternehmen stellen aus

Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz (2026) über 800.000 € müssen E-Rechnungen ausstellen. Für sie endet die Möglichkeit, im inländischen B2B noch Papier oder PDF zu versenden.

Ab 1.1.2028

Pflicht für alle

Alle inländischen B2B-Unternehmen müssen E-Rechnungen ausstellen. Auch EDI-Verfahren müssen dann so beschaffen sein, dass sich die nach EN 16931 geforderten Daten korrekt extrahieren lassen.

Die praktische Reihenfolge ist also: zuerst empfangs- und verarbeitungsfähig werden (das gilt schon), dann den Ausgang umstellen. Wer den Eingang früh sauber automatisiert, hat den anspruchsvolleren Teil – Validierung und Archivierung – bereits gelöst, bevor die Ausstellungspflicht greift.

XRechnung, ZUGFeRD und Factur-X: welche Formate zählen

Das Gesetz schreibt kein einzelnes Produkt vor, sondern die Konformität mit der Norm EN 16931. Mehrere Formate erfüllen sie – sie unterscheiden sich aber in Aufbau und typischem Einsatz:

  • XRechnung: reines XML, im öffentlichen Auftragswesen (B2G) verbreitet, vollständig maschinell verarbeitbar, ohne menschlich lesbare Sichtkomponente.
  • ZUGFeRD ab Version 2.0.1: hybrides Format, eine PDF/A-3-Datei mit eingebettetem XML. Dieselbe Datei ist für Menschen lesbar und für Software auswertbar.
  • Factur-X: das französische Pendant, technisch gleichwertig zu ZUGFeRD und ebenfalls EN-16931-konform.

Achtung bei den ZUGFeRD-Profilen: Erst ab dem Profil COMFORT (Niveau EN 16931) aufwärts liegt eine vollwertige E-Rechnung vor. Die schlankeren Profile MINIMUM und BASIC-WL erfüllen die Pflicht nicht als vollwertige E-Rechnung, weil sie nicht alle erforderlichen Pflichtangaben strukturiert enthalten.

Format Als E-Rechnung geeignet?
XRechnung (XML) Ja – EN-16931-konform, im B2G Standard.
ZUGFeRD ab 2.0.1, Profil ab EN 16931 (COMFORT) Ja – hybrid (PDF/A-3 + XML), für Menschen und Maschinen.
Factur-X (FR) Ja – technisch gleichwertig zu ZUGFeRD.
ZUGFeRD-Profile MINIMUM / BASIC-WL Nein – nicht als vollwertige E-Rechnung ausreichend.
Reines PDF / Papier Nein – gilt als „sonstige Rechnung", nur im Übergang erlaubt.

Für den Eingang heißt das: Ihre Systeme müssen verschiedene zulässige Formate erkennen, validieren und korrekt auslesen. Über offene Schnittstellen lässt sich das mit Ihrem ERP und Ihrer Buchhaltung verbinden – mehr dazu unter Integrationen.

GoBD-konforme Archivierung und Aufbewahrungsfristen

Eine E-Rechnung zu empfangen reicht nicht – sie muss auch richtig aufbewahrt werden. Nach den GoBD ist die E-Rechnung im strukturierten Originalformat unveränderbar und maschinell auswertbar zu archivieren. Es genügt also nicht, nur das menschlich lesbare PDF-Abbild abzulegen; die strukturierten Daten (das XML) sind Teil des aufbewahrungspflichtigen Originals.

Bei der Aufbewahrungsfrist gibt es eine Erleichterung: Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) hat die Frist für Rechnungen zum 1. Januar 2025 von zehn auf acht Jahre verkürzt. Das ändert nichts an der Pflicht zur Unveränderbarkeit, reduziert aber den Aufbewahrungshorizont.

Praktisch bedeutet das ein revisionssicheres, unveränderbares Archiv mit Versionierung und Zugriffsschutz – also genau die Eigenschaften eines guten Dokumentenmanagements. Original und Sichtbeleg bleiben miteinander verknüpft und jederzeit für eine Betriebsprüfung auswertbar.

So wird die E-Rechnungspflicht mit Dokuflex zur Prozess-Eigenschaft

Die These ist einfach: Wenn die Rechnung in einem modellierten Prozess lebt, hören die gesetzlichen Pflichten auf, manuelle Sonderaufgaben zu sein, und werden zu Eigenschaften des Workflows. Empfang, Validierung, Freigabe und Archivierung bilden eine durchgängige Kette, in der jeder Schritt nachvollziehbar bleibt.

Anforderung Wie Dokuflex sie löst
E-Rechnung empfangen Eingang über Postfach und Schnittstellen; XRechnung, ZUGFeRD und Factur-X werden erkannt und entgegengenommen.
Gegen EN 16931 validieren Automatische Prüfung gegen die Norm; nicht konforme oder unvollständige Belege werden markiert, bevor sie in die Buchung gelangen.
Daten auslesen Automatisches Extrahieren der strukturierten Felder – ohne manuelles Abtippen, mit KI-gestützter Plausibilitätsprüfung.
Freigabe-Workflow Mehrstufige Prüfung und Freigabe mit Rollen, Vertretungen und Eskalationen; jede Entscheidung wird protokolliert.
ERP-Integration Übergabe geprüfter Belege an ERP und Buchhaltung über offene Schnittstellen.
GoBD-konforme Archivierung Unveränderbare, maschinell auswertbare Aufbewahrung des strukturierten Originals samt Sichtbeleg über die gesamte Frist.

So entsteht aus einer regulatorischen Last ein schlanker, prüfbarer Prozess: Die Pflichten erfüllen sich, weil der Workflow sie abbildet – nicht, weil ein Mensch jeden Beleg manuell kontrolliert.

Checkliste: In 7 Schritten vorbereitet

Arbeiten Sie diese sieben Punkte ab, um Schritt für Schritt e-rechnungsfähig zu werden:

  1. Empfang sicherstellen: Sie müssen seit dem 1.1.2025 E-Rechnungen empfangen können – richten Sie einen klaren Eingangskanal ein.
  2. Formate prüfen: Stellen Sie sicher, dass XRechnung und ZUGFeRD ab Profil EN 16931 erkannt, gelesen und validiert werden.
  3. Eigene Frist einordnen: Bestimmen Sie anhand des Vorjahresumsatzes, ob für Sie 2027 oder 2028 das Ausstellen verpflichtend wird.
  4. Ausgang umstellen: Bereiten Sie Ihre Rechnungserstellung auf ein konformes Format vor und stimmen Sie das Profil mit Ihren Kunden ab.
  5. Validierung automatisieren: Sorgen Sie dafür, dass nicht konforme Belege erkannt werden, bevor sie gebucht werden.
  6. Archivierung GoBD-konform aufsetzen: Bewahren Sie das strukturierte Original acht Jahre unveränderbar und maschinell auswertbar auf.
  7. ERP und Buchhaltung anbinden: Verbinden Sie den Rechnungsprozess über Schnittstellen mit Ihren Kernsystemen, um Medienbrüche zu vermeiden.

Ein ergänzendes elektronisches Meldesystem (E-Reporting) ist im Zusammenhang mit der EU-Initiative ViDA (VAT in the Digital Age) geplant, aber noch nicht im Detail gesetzlich geregelt. Wer den Rechnungsprozess heute sauber strukturiert, ist auf diese nächste Stufe gut vorbereitet.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist ab wann zur E-Rechnung verpflichtet? +

Die Pflicht gilt für inländische B2B-Umsätze zwischen im Inland ansässigen Unternehmen. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können – ein E-Mail-Postfach genügt. Beim Ausstellen gilt ein Stufenplan: Bis zum 31. Dezember 2026 sind Papier und PDF weiter erlaubt; Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro haben bis zum 31. Dezember 2027 Zeit; ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen, und ab dem 1. Januar 2028 sind alle inländischen B2B-Unternehmen dazu verpflichtet.

XRechnung oder ZUGFeRD – was ist der Unterschied? +

XRechnung ist ein reines XML-Format, das vor allem im öffentlichen Auftragswesen (B2G) verbreitet ist und maschinell verarbeitet wird. ZUGFeRD ist ab Version 2.0.1 ein hybrides Format: eine PDF/A-3-Datei mit eingebettetem XML, sodass dieselbe Datei für Menschen lesbar und für Software auswertbar ist. Beide erfüllen die Norm EN 16931, sofern ein geeignetes Profil ab EN 16931 (etwa COMFORT) verwendet wird. Das französische Factur-X ist technisch gleichwertig zu ZUGFeRD.

Ist eine PDF-Rechnung noch erlaubt? +

Eine reine PDF-Rechnung gilt künftig nicht mehr als E-Rechnung, sondern als sonstige Rechnung. In der Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2026 dürfen Papier und – mit Zustimmung des Empfängers – PDF weiterhin genutzt werden; für kleinere Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro verlängert sich diese Möglichkeit bis zum 31. Dezember 2027. Spätestens ab dem 1. Januar 2028 ist im inländischen B2B nur noch die strukturierte E-Rechnung nach EN 16931 zulässig.

Wie lange muss ich E-Rechnungen aufbewahren? +

Rechnungen sind seit dem 1. Januar 2025 acht Jahre aufzubewahren; das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hat die Frist von zehn auf acht Jahre verkürzt. Die E-Rechnung muss dabei im strukturierten Originalformat unveränderbar und maschinell auswertbar archiviert werden – eine einfache Ablage des PDF-Sichtbelegs genügt den GoBD nicht.

Gilt die Pflicht auch für Kleinunternehmer und B2C? +

Empfangen können müssen auch Kleinunternehmer seit dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen. Beim Ausstellen sind Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise ausgenommen, und reine B2C-Umsätze sowie grenzüberschreitende Geschäfte fallen nicht unter die Pflicht. Für inländische B2B-Umsätze gilt sie hingegen unabhängig von der Unternehmensgröße, spätestens ab dem 1. Januar 2028.

Wie hilft ein BPM bei der E-Rechnungspflicht? +

Ein BPM wie Dokuflex empfängt E-Rechnungen, validiert sie gegen die Norm EN 16931, liest die strukturierten Daten automatisch aus und leitet sie in einen Freigabe-Workflow mit Anbindung an Ihr ERP. Anschließend archiviert es die Rechnung GoBD-konform, unveränderbar und maschinell auswertbar. So werden die gesetzlichen Pflichten zu Eigenschaften des Prozesses, statt manuelle Sonderaufgaben zu bleiben.

Nächster Schritt

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