Steuerrecht Spanien · RD 1007/2023

VeriFactu vs Nicht-VeriFactu: welcher Modus passt 2027?

Das Koeniglichliche Dekret RD 1007/2023 verpflichtet jedes Rechnungssystem (Sistema Informatico de Facturacion, SIF) in Spanien, in einer von zwei Modalitaeten zu arbeiten: VeriFactu (automatische Uebermittlung an die spanische Steuerbehoerde AEAT) oder Nicht-VeriFactu (lokale signierte Aufzeichnung).

Beide Modi sind ab dem 1. Januar 2027 (Koerperschaftsteuer) und ab dem 1. Juli 2027 (Selbststaendige und KMU) zulaessig, aber sie haben unterschiedliche technische Anforderungen.

Dieser Leitfaden vergleicht die zwei Modalitaeten, hilft Ihnen bei der Wahl nach Ihrem Profil und erklaert den Moduswechsel ohne Migration.

Schnelle Entscheidung (TL;DR)
Aktualisiert: 14. Mai 2026 · Geprueft vom Dokuflex Tax Compliance Team · Lesezeit: 9 Min.

Was ist VeriFactu und was ist Nicht-VeriFactu?

Das Real Decreto 1007/2023 etabliert zwei operative Modalitaeten innerhalb desselben rechtlichen Rahmens, beide ab 2027 vollstaendig zulaessig. Der wesentliche Unterschied liegt darin, wie die Rechnungssoftware mit der spanischen Steuerbehoerde AEAT interagiert.

Im VeriFactu-Modus erzeugt jede ausgestellte Rechnung einen Rechnungsdatensatz, den das SIF automatisch und in Echtzeit an die elektronische Plattform der AEAT uebermittelt. Die Verwaltung bestaetigt den Empfang, vergibt eine Kennung, und die Rechnung traegt den literalen Hinweis "VERI*FACTU" zusammen mit dem steuerlichen QR-Code. Der Steuerpflichtige delegiert die Verwahrung des Steuerdatensatzes an die AEAT.

Im Nicht-VeriFactu-Modus uebermittelt das SIF keine einzelnen Rechnungen, sondern bewahrt lokal die Datensaetze auf, verkettet ueber eine SHA-256-Pruefsumme und elektronisch signiert mit XAdES, waehrend 10 Jahren. Die AEAT kann sie jederzeit anfordern (Audit, Inspektion, Pruefung), und die Antwort muss im XML-Format gemaess Anordnung HAC/1177/2024 generierbar sein.

Beide Modalitaeten erfordern den verpflichtenden steuerlichen QR-Code auf jeder Rechnung, die verkettete Pruefsumme und die vollstaendige Aufbewahrung. Beide werden durch das RD 1007/2023 und seine technische Entwicklung, die Anordnung HAC/1177/2024, geregelt. Die Wahl liegt beim Steuerpflichtigen (ueber seine Software), nicht bei der AEAT.

Vollstaendige Vergleichstabelle (9 Kriterien)

Zusammenfassung der neun zentralen technischen Anforderungen, die beide Modi gemaess RD 1007/2023 und Anordnung HAC/1177/2024 unterscheiden.

Merkmal VeriFactu-Modus Nicht-VeriFactu-Modus
Echtzeit-Uebermittlung an AEAT Ja, automatisch nach Ausstellung Nein, nur auf Anforderung
Uebermittlungsfrequenz Sofort (Rechnung fuer Rechnung) Nur auf AEAT-Anfrage
Verkettete SHA-256-Pruefsumme Ja Ja
XAdES elektronische Signatur Optional Verpflichtend
Verpflichtender QR auf der Rechnung Ja Ja
Angabe "VERI*FACTU" auf der Rechnung Ja, verpflichtend Nein
Aufbewahrungsfrist 10 Jahre 10 Jahre
Empfohlen fuer Mehrheit: KMU, Selbststaendige, Handel, Dienstleistungen Hohes Volumen, schwache Konnektivitaet, sensible Daten
Sanktionsrisiko bei falscher Wahl Hoch (Gesetz 11/2021) Hoch (Gesetz 11/2021)

Quelle: RD 1007/2023 und Anordnung HAC/1177/2024. Allgemeine Informationen, ersetzen keine individuelle Steuerberatung.

Wann VeriFactu waehlen?

Die AEAT empfiehlt VeriFactu ausdruecklich als Standardmodalitaet, und die meisten zertifizierten Softwareloesungen am Markt liefern sie als Anfangskonfiguration aus. Es ist die operativ einfachere Option, weil die Uebermittlung an die elektronische Plattform selbst als Nachweis dient: der Steuerpflichtige muss die vollstaendige Kette von Datensaetzen nicht selbst verwahren, um sich bei einer Inspektion zu verteidigen.

Das ideale Profil fuer VeriFactu umfasst:

VeriFactu reduziert die Beweislast des Steuerpflichtigen: wenn die AEAT den Datensatz bereits hat, muss man die Hash-Kette bei Streitfaellen nicht verteidigen. Im Gegenzug ist eine stabile Verbindung waehrend der Ausstellung erforderlich (mit Toleranz fuer Wiederuebermittlung bei kurzfristigem Ausfall).

Wann Nicht-VeriFactu waehlen?

Nicht-VeriFactu ist weder eine Ausnahme noch eine "lockerere" Alternative: es ist eine technisch anspruchsvollere Modalitaet, die dem Steuerpflichtigen die physische Kontrolle ueber die Datensaetze behaelt, ihm aber die verpflichtende XAdES-Signatur und die vollstaendige Verwahrung waehrend 10 Jahren auferlegt. Sie ist in bestimmten Szenarien sinnvoll.

Profile, fuer die Nicht-VeriFactu besser passt:

Wichtig: Nicht-VeriFactu befreit nicht von der Erfuellung des RD 1007/2023. Wenn die AEAT die Datensaetze anfordert, muessen sie vollstaendig, verkettet und signiert im XML-Format der Anordnung HAC/1177/2024 innerhalb der gesetzten Frist uebergeben werden. Versagen bei der Uebergabe ist gleichbedeutend mit nicht aufgezeichnet.

Unterschied zwischen VeriFactu und SII

VeriFactu wird haeufig mit dem SII (Suministro Inmediato de Informacion, sofortige Informationsuebermittlung) verwechselt, doch es handelt sich um zwei verschiedene Systeme mit unterschiedlichen Anwendungsbereichen.

Das SII ist ein System fuer Mehrwertsteuer-Aufzeichnungsbuecher in Echtzeit, das seit 2017 fuer Grossunternehmen (Umsatz > 6 Mio. Euro), IVA-Gruppen, REDEME und die Sonderregelung fuer Reisebueros gilt. Es uebermittelt der AEAT die Eingangs- und Ausgangsrechnungsbuecher (nicht die vollstaendige Rechnung) mit einer Frist von 4 Werktagen.

VeriFactu ist hingegen ein System der verketteten Rechnungsaufzeichnung mit QR und Hash, das fuer das verbleibende Universum gilt: Selbststaendige, KMU und mittelgrosse Unternehmen, die nicht im SII enthalten sind. Es gilt ab 2027 und uebermittelt jeden Rechnungsdatensatz (nicht das IVA-Buch) in Echtzeit bei Ausstellung, nicht nachtraeglich.

Unternehmen innerhalb des SII sind von VeriFactu befreit. So legt es Art. 3 RD 1007/2023 fest. Das SII deckt die Informationen ab, die VeriFactu anstrebt, daher vermeidet die AEAT Doppelmeldungen. Falls Ihr Unternehmen vom SII zum allgemeinen Regime wechselt (z. B. durch Unterschreiten der 6-Mio.-Euro-Schwelle), wechseln Sie ab dem Austrittsdatum zu VeriFactu oder Nicht-VeriFactu.

Zusammenfassung
  • · SII = IVA-Aufzeichnungsbuecher, Grossunternehmen, seit 2017.
  • · VeriFactu = Rechnungsdatensaetze mit QR+Hash, Selbststaendige/KMU, ab 2027.
  • · Nicht-VeriFactu = gleiche Rechtsgrundlage wie VeriFactu, ohne automatische Uebermittlung.
  • · Alle drei schliessen sich gegenseitig aus (keine Ueberlappung).

Kann ich den Modus spaeter wechseln?

Ja. Das RD 1007/2023 legt die Modalitaet nicht als unwiderrufliche Entscheidung fest: der Steuerpflichtige kann von Nicht-VeriFactu zu VeriFactu (oder umgekehrt) wechseln, wann immer er moechte. Die AEAT verlangt keine vorherige Mitteilung: das Verhalten des SIF selbst erklaert die genutzte Modalitaet (kommt ein Datensatz an, ist es VeriFactu; kommt keiner, ist es Nicht-VeriFactu).

Allerdings hat der Wechsel technische und auditorische Auswirkungen. Beim Wechsel von Nicht-VeriFactu zu VeriFactu muss man:

Mit Dokuflex ist der Moduswechsel eine Konfigurationsoption: keine Datenmigration und keine Neuausstellung erforderlich. Die verkettete Pruefsumme bleibt zwischen den Modi vollstaendig erhalten und vorherige Datensaetze sind auditfaehig. Das ist relevant, weil ein Unternehmen je nach Betriebsszenario in Nicht-VeriFactu mit einem internen Pilotprojekt starten und in der Produktion zu VeriFactu wechseln kann oder umgekehrt, falls Konnektivitaetsgrenzen entdeckt werden.

Sanktionen bei falscher Wahl (Gesetz 11/2021, Art. 201 bis LGT)

Die falsche Modalitaetswahl - oder schlimmer, der Betrieb ohne Einhaltung einer der beiden - fuehrt zu spezifischen Sanktionen, die durch das Gesetz 11/2021 zur Betrugsbekaempfung eingefuehrt wurden und Artikel 201 bis in das Allgemeine Steuergesetz (LGT) einfuegen.

Die wichtigsten Betraege:

Der haeufigste in der steuerlichen Doktrin erwartete Fehler ist der Betrieb im VeriFactu-Modus mit Unterbrechung der Uebermittlung (durch Konfiguration, langen Netzausfall oder SIF-Absturz) ohne Wiederaufnahme. Die AEAT kann dies automatisch erkennen: der Bruch im Datensatzfluss loest einen Alarm aus und eroeffnet das Bussgeldverfahren. Daher ist es kritisch, dass das SIF automatische Wiederuebermittlung und Fehlerueberwachung hat.

YMYL-Hinweis

Allgemeine Informationen ohne Rechtscharakter. Die genauen Betraege und Tatbestaende haengen von der Einstufung des Verstosses und von erschwerenden bzw. mildernden Umstaenden ab. Fuer konkrete Faelle wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.

Entscheidung nach Steuerprofil

Orientierungsleitfaden nach Art des Steuerpflichtigen. Ersetzt keine individuelle Bewertung durch Ihre Beratung.

Selbststaendiger / Freiberufler
VeriFactu

Geringes Volumen, stabile Konnektivitaet, kein Bedarf an technischer Datensouveraenitaet. Standardkonfiguration des SIF, minimale Beweislast.

KMU Einzelhandel / Gastronomie
VeriFactu

Vereinfachte Rechnungen (Tickets) ueber das Kassensystem. Die Echtzeituebermittlung staerkt die Transparenz gegenueber dem Kunden, der den QR scannt.

Mittelstaendisches Unternehmen (Industrie, B2B)
VeriFactu oder Nicht-VeriFactu (pruefen)

Liegt Ihr Volumen unter 1 Mio. Rechnungen/Jahr und ist das Netz stabil, VeriFactu. Haben Sie Werke ohne Konnektivitaet oder Richtlinien zur Datensouveraenitaet, pruefen Sie Nicht-VeriFactu.

Steuerberatung (Multi-Mandanten)
VeriFactu fuer KMU-Mandanten

Erlaubt die Compliance-Pruefung direkt im AEAT-Portal und reduziert das Risiko von Inkonsistenzen beim Steuerjahresabschluss. Jeder Mandant mit eigenem homologierten SIF.

SII-Pflichtiger (Grossunternehmen, REDEME, IVA-Gruppe)
Von VeriFactu befreit

Falls Sie bereits im SII sind, waehlen Sie keine VeriFactu-Modalitaet: Sie uebermitteln weiterhin SII-Aufzeichnungsbuecher. Falls Sie das SII durch Unterschreiten der Schwelle verlassen, wechseln Sie ab dem Austrittsdatum zu VeriFactu oder Nicht-VeriFactu.

Haeufig gestellte Fragen

Ist die Wahl zwischen VeriFactu und Nicht-VeriFactu verpflichtend?

Ab dem 1. Januar 2027 (koerperschaftsteuerpflichtige Unternehmen) und ab dem 1. Juli 2027 (Selbststaendige und uebrige KMU) muss Ihre Rechnungssoftware das RD 1007/2023 erfuellen. Sie muessen verpflichtend eine der beiden Modalitaeten waehlen: VeriFactu (automatische Uebermittlung an die AEAT) oder Nicht-VeriFactu (lokale signierte Aufzeichnung mit Aufbewahrung waehrend 10 Jahren). Der bisherige Zustand ohne eine der beiden Modalitaeten wird nicht mehr legal sein.

Was passiert, wenn ich im VeriFactu-Modus keine Rechnungen an die AEAT sende?

Wenn Sie den VeriFactu-Modus gewaehlt haben und die Uebermittlung der Rechnungsdatensaetze an die AEAT einstellen, gilt dies als Verstoss gegen RD 1007/2023 und Anordnung HAC/1177/2024. Das Gesetz 11/2021 (Art. 201 bis LGT) sieht Sanktionen von bis zu 50.000 Euro pro Geschaeftsjahr fuer Hersteller und Nutzer vor, zuzueglich weiterer Bussgelder pro nicht uebermittelter Rechnung. Daneben verlieren Sie die Vermutung der Richtigkeit der Datensaetze.

Bis wann muss ich den Modus waehlen?

Die Wahl der Modalitaet wird in Ihrem SIF vor dem fuer Sie geltenden Pflichtdatum konfiguriert: 1. Januar 2027 bei Koerperschaftsteuerpflicht oder 1. Juli 2027 in allen anderen Faellen (Selbststaendige, Personengesellschaften, KMU im Einkommensteuerregime). Es handelt sich um eine technische Entscheidung der Software, die im VeriFactu-Modus keine vorherige Mitteilung an die AEAT erfordert (die Uebermittlung der Datensaetze selbst gilt als Erklaerung).

Kann ich von Nicht-VeriFactu zu VeriFactu wechseln?

Ja. Das RD 1007/2023 erlaubt den Wechsel zwischen beiden Modalitaeten. Der Wechsel beinhaltet die Neukonfiguration des SIF, die Erstellung des ersten VeriFactu-Datensatzes mit verketteter Pruefsumme und die Aufnahme der Echtzeitueberbermittlung an die AEAT ab diesem Zeitpunkt. Dokuflex fuehrt den Moduswechsel ohne Datenmigration durch: vorherige Nicht-VeriFactu-Datensaetze bleiben signiert erhalten und neue werden in Echtzeit uebermittelt.

Muessen auch Selbststaendige ohne Mitarbeiter waehlen?

Ja. Jeder Selbststaendige oder Freiberufler, der Rechnungen mit einem Informatiksystem ausstellt, ist ab dem 1. Juli 2027 verpflichtet, ausser er ist im SII-System enthalten (Grossunternehmen, REDEME oder Sonderregelung fuer Unternehmensgruppen), in welchem Fall er von VeriFactu befreit ist. Selbststaendige, die weiterhin manuell auf Papier oder mit nicht automatisierten Vorlagen fakturieren, fallen nicht unter das RD 1007/2023, obwohl die AEAT die Migration zu einem homologierten SIF empfiehlt.

Gelten vereinfachte Rechnungen (Kassenbons) ebenfalls fuer VeriFactu?

Ja. Die Anordnung HAC/1177/2024 schliesst vereinfachte Rechnungen (Tickets) ausdruecklich in den Geltungsbereich des RD 1007/2023 ein. Sowohl im VeriFactu- als auch im Nicht-VeriFactu-Modus muessen sie den steuerlichen QR-Code, die verkettete SHA-256-Pruefsumme und gegebenenfalls die Angabe "VERI*FACTU" tragen. Gilt fuer Kassensysteme im Einzelhandel, in der Gastronomie und fuer alle Aussteller von Kassenbons.

Unterstuetzt Dokuflex beide Modi?

Ja. Dokuflex ist ein SIF, der sowohl im VeriFactu- als auch im Nicht-VeriFactu-Modus arbeitet, mit Moduswechsel ohne Migration. Generiert den steuerlichen QR-Code, die verkettete SHA-256-Pruefsumme, die XAdES-Signatur sofern erforderlich und bewahrt die Datensaetze 10 Jahre auf. Kompatibel mit SAP, Sage, A3, Holded, Dynamics und massgeschneiderten ERP-Systemen ueber Adapter, ohne dass Sie Ihr aktuelles System wechseln muessen.

Offizielle Quellen

In diesem Leitfaden zitierte Rechtsquellen. Direkte Links zum BOE (spanisches Amtsblatt) und zur elektronischen Plattform der AEAT.

YMYL-Hinweis

Dieser Leitfaden dient ausschliesslich Informationszwecken und spiegelt den Rechtsstand zum 14. Mai 2026 wider. Er stellt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung dar. Fuer Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung oder einen zugelassenen Berufstraeger. Dokuflex uebernimmt keine Verantwortung fuer Entscheidungen, die ausschliesslich auf Basis dieses Inhalts getroffen werden.

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