Der Rechtsrahmen: EU AI Act plus deutsches Durchführungsgesetz
Anders als Italien mit seinem nationalen KI-Gesetz hat Deutschland kein eigenes materielles KI-Recht geschaffen. Die KI-Verordnung gilt als EU-Verordnung unmittelbar — was fehlte, war die Antwort auf die Frage: Wer beaufsichtigt das in Deutschland?
Diese Lücke schließt das Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung (KI-MIG): Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 11. Februar 2026 beschlossen, der Bundestag hat ihn am 11. Juni 2026 mit leichten Änderungen angenommen. Das Gesetz regelt drei Dinge:
- Zuständigkeiten: welche Behörden des Bundes und der Länder Marktüberwachung und Notifizierung von KI-Systemen übernehmen;
- Zusammenarbeit: wie diese Behörden kooperieren, damit Unternehmen nicht zwischen Zuständigkeiten hin- und hergereicht werden;
- Ansprechpartner: klare Anlaufstellen für Unternehmen, inklusive Unterstützungsangeboten.
Wichtig für die Planung: Das KI-MIG ändert die inhaltlichen Pflichten der KI-Verordnung nicht. Was Sie als Betreiber tun müssen, steht in der Verordnung selbst — das deutsche Gesetz bestimmt nur, wer es kontrolliert.
Aufsicht: die Bundesnetzagentur als Dreh- und Angelpunkt
Zentrale Figur der deutschen Umsetzung ist die Bundesnetzagentur (BNetzA). Bei ihr entsteht das Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für die KI-Verordnung (KoKIVO), das alle zuständigen Behörden unterstützt und für eine einheitliche Rechtsauslegung bei horizontalen Fragen sorgt. Details veröffentlicht die Behörde auf bundesnetzagentur.de.
KI-Service-Desk
Anlaufstelle für Unternehmen mit Fragen zur KI-Verordnung — gedacht gerade für den Mittelstand, der keine eigene Regulatorik-Abteilung hat.
KI-Reallabore
Regulatorische Sandboxes der Bundesnetzagentur, in denen neue KI-Anwendungen unter vereinfachten Bedingungen erprobt werden können.
Daneben bleiben die sektoralen Aufsichten zuständig — etwa die BaFin für Finanzdienstleistungen — und die Datenschutzbehörden für alles, was die DSGVO betrifft. Wer KI in Prozessen mit personenbezogenen Daten einsetzt, hat also weiterhin zwei Compliance-Ebenen im Blick zu behalten: KI-Verordnung und Datenschutz.
Was gilt wann: die Fristen und Ihre Betreiberpflichten
Die KI-Verordnung tritt gestaffelt in Kraft — zwei Stufen sind bereits scharf, die dritte steht unmittelbar bevor:
| Stichtag | Was gilt |
|---|---|
| 2. Februar 2025 | Verbotene KI-Praktiken und KI-Kompetenzpflicht: Beschäftigte, die KI einsetzen, müssen ausreichend geschult sein. |
| 2. August 2025 | Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI); jeder Mitgliedstaat benennt Aufsichtsbehörden. |
| 2. August 2026 | Die KI-Verordnung wird allgemein anwendbar — insbesondere die Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III. |
Die meisten Unternehmen sind nicht Anbieter, sondern Betreiber: Sie verwenden KI-Systeme in eigener Verantwortung — selbst entwickelt, eingekauft oder als Funktion in einem SaaS-, ERP- oder HR-Tool. Für Hochrisiko-Systeme (etwa bei Personalauswahl, Kreditwürdigkeit oder wesentlichen Diensten) heißt das ab August 2026 konkret:
- Einsatz gemäß Betriebsanleitung des Anbieters und Sicherstellung relevanter Eingabedaten;
- Menschliche Aufsicht durch kompetente, geschulte Personen mit Eingriffsbefugnis;
- Aufbewahrung der Protokolle, die das System erzeugt, und laufende Überwachung des Betriebs;
- Information der betroffenen Personen, wenn Entscheidungen sie berühren.
Dazu kommt der Datenschutz: Bei automatisierten Einzelentscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung verlangt Art. 22 DSGVO grundsätzlich eine wirksame menschliche Beteiligung — dieselbe Logik, die auch die KI-Verordnung verfolgt.
Die deutsche Besonderheit: Mitbestimmung des Betriebsrats
Was in keinem EU-Text steht, in deutschen Projekten aber regelmäßig über Erfolg und Zeitplan entscheidet: die Mitbestimmung. Wer KI in Prozesse mit Beschäftigtenbezug einführt, hat drei Normen des BetrVG auf dem Radar:
- § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG: Der Betriebsrat ist bei der Planung des KI-Einsatzes rechtzeitig zu unterrichten und zu beraten — nicht erst beim Rollout.
- § 80 Abs. 3 BetrVG: Für KI-Themen kann der Betriebsrat erleichtert einen Sachverständigen hinzuziehen; die Hinzuziehung gilt hier als erforderlich.
- § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Kann das System Verhalten oder Leistung der Beschäftigten überwachen — was auf Workflow-, Ticket- und Analysewerkzeuge schnell zutrifft —, greift die harte Mitbestimmung: Ohne Einigung (oder Einigungsstelle) darf es nicht eingeführt werden.
Praktisch bewährt sich eine KI-Rahmenbetriebsvereinbarung: transparente Zwecke, klare Grenzen der Auswertung, definierte menschliche Entscheidungspunkte. Die gute Nachricht: Genau die Artefakte, die die KI-Verordnung ohnehin verlangt — Systeminventar, Rollen, Protokolle —, sind auch die Basis für die Verhandlung mit dem Betriebsrat. Doppelarbeit entsteht nur, wenn beides getrennt gepflegt wird.
Umsetzung mit einem governance-fähigen BPM
Betreiberpflichten, DSGVO und Mitbestimmung haben einen gemeinsamen Nenner: Sie beschreiben Prozesseigenschaften — wer entscheidet, was protokolliert wird, wer informiert ist. Ein BPM Low-Code mit governance-fähigen KI-Agenten verankert sie direkt im Workflow:
| Anforderung | Antwort in Dokuflex (BPM) |
|---|---|
| Menschliche Aufsicht | Human-in-the-loop-Freigaben an den kritischen Stellen: Die KI schlägt vor, eine benannte Person entscheidet — nachvollziehbar und mit Zeitstempel. |
| Protokollpflichten | Revisionssicherer Audit-Trail über jeden Schritt: Flow-Version, KI-Vorschlag, Korrektur, Freigabe — die Nachweise für Aufsicht und Betriebsrat entstehen im Betrieb mit. |
| KI-Kompetenz & klare Rollen | Aufgaben mit KI-Beteiligung sind Rollen zugewiesen; wer freigibt, ist definiert und schulbar — die Basis für den Kompetenznachweis. |
| Transparenz & Mitbestimmung | Prozessinventar mit Zweck und Rolle jedes KI-Einsatzes: dieselbe Quelle speist Betroffeneninformation und Betriebsvereinbarung. |
| Datenschutz | Datenresidenz in der EU und DSGVO-konforme LLM-/RAG-Nutzung auf der eigenen Dokumentenbasis, ohne Training fremder Modelle. |
Der Low-Code-Vorteil zeigt sich bei jeder Präzisierung der Rechtslage: Ein zusätzlicher Freigabeschritt oder eine neue Informationspflicht ist eine visuelle Änderung am Flow — kein Softwareprojekt. Dieselbe Logik empfehlen wir generell für die Workflow-Automatisierung.
Checkliste: in 6 Schritten vorbereitet
Vor dem 2. August 2026 sollten diese Punkte stehen:
- KI-Inventar erstellen. Alle Systeme mit KI-Funktionen erfassen — auch die in SaaS-, ERP- und HR-Tools eingebauten.
- Risiko einstufen. Prüfen, ob Einsätze in die Hochrisiko-Kategorien des Anhangs III fallen (Personal, Kredit, wesentliche Dienste), und das Ergebnis dokumentieren.
- Betriebsrat früh einbinden. Unterrichtung nach § 90 BetrVG, Mitbestimmung nach § 87 klären, idealerweise eine KI-Rahmenvereinbarung verhandeln.
- Menschliche Aufsicht verankern. Entscheidungen identifizieren, die nicht vollautomatisch laufen dürfen, und Freigabe-Tasks mit benannten Verantwortlichen in den Prozess einbauen.
- Protokolle und Nachweise sichern. Audit-Trail, Flow-Versionen und KI-Protokolle aufbewahren — das ist das Material für Bundesnetzagentur, Datenschutzbehörde und Einigungsstelle.
- Schulen. Die KI-Kompetenzpflicht gilt seit Februar 2025: Wer mit KI arbeitet oder sie beaufsichtigt, braucht dokumentierte Schulung.
Häufige Fragen
Gibt es ein eigenes deutsches KI-Gesetz? +
Nein, kein eigenständiges materielles KI-Gesetz. Die KI-Verordnung (EU AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689) gilt als EU-Verordnung unmittelbar. Deutschland ergänzt sie durch ein Durchführungsgesetz (KI-MIG), das der Bundestag am 11. Juni 2026 beschlossen hat: Es legt fest, welche Behörden für Marktüberwachung und Notifizierung zuständig sind, regelt deren Zusammenarbeit und schafft klare Ansprechpartner für Unternehmen — es ändert aber nicht die inhaltlichen Pflichten der KI-Verordnung.
Welche Behörde beaufsichtigt KI in Deutschland? +
Zentrale Rolle spielt die Bundesnetzagentur (BNetzA): Bei ihr entsteht das Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für die KI-Verordnung (KoKIVO), das die zuständigen Behörden unterstützt und eine einheitliche Rechtsauslegung sicherstellt. Daneben bleiben sektorale Aufsichten (etwa die BaFin für Finanzdienstleistungen) und die Datenschutzbehörden für die DSGVO zuständig. Für Unternehmen gibt es einen KI-Service-Desk als erste Anlaufstelle sowie KI-Reallabore zum Testen neuer Anwendungen.
Welche Pflichten gelten ab dem 2. August 2026? +
Ab dem 2. August 2026 ist die KI-Verordnung allgemein anwendbar, insbesondere die Pflichten für Hochrisiko-KI. Betreiber müssen Hochrisiko-Systeme gemäß Betriebsanleitung einsetzen, die menschliche Aufsicht kompetenten und geschulten Personen übertragen, die Relevanz der Eingabedaten sicherstellen, die vom System erzeugten Protokolle aufbewahren, den Betrieb überwachen und betroffene Personen informieren. Bereits seit dem 2. Februar 2025 gelten die Verbote und die KI-Kompetenzpflicht, seit dem 2. August 2025 die Regeln für GPAI-Modelle.
Was hat der Betriebsrat mit KI-Einführung zu tun? +
In Deutschland kommt zur KI-Verordnung die Mitbestimmung hinzu. Nach § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ist der Betriebsrat bei der Planung des KI-Einsatzes rechtzeitig zu unterrichten; er kann dafür nach § 80 Abs. 3 BetrVG erleichtert Sachverständige hinzuziehen. Kann ein System Verhalten oder Leistung der Beschäftigten überwachen, greift die harte Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG — ohne Einigung oder Einigungsstelle darf das System nicht eingeführt werden. Dazu kommt Art. 22 DSGVO für automatisierte Einzelentscheidungen.
Betrifft das auch KI, die in SaaS-Tools eingebaut ist? +
Ja. Betreiber im Sinne der KI-Verordnung ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich verwendet — unabhängig davon, ob es selbst entwickelt, eingekauft oder als Funktion in einem SaaS-, ERP- oder HR-Tool mitgeliefert wurde. Deshalb beginnt jede Vorbereitung mit einer Bestandsaufnahme: Welche Systeme mit KI-Funktionen sind im Einsatz, welche Prozesse und Entscheidungen beeinflussen sie, und fällt davon etwas in die Hochrisiko-Kategorien des Anhangs III.
Wie hilft ein BPM Low-Code bei der Umsetzung? +
Die Betreiberpflichten sind im Kern Prozesseigenschaften: menschliche Aufsicht, Protokollierung, Information, definierte Verantwortliche. Ein governance-fähiges BPM baut sie in den Workflow ein — die KI klassifiziert, extrahiert und schlägt vor, kritische Schritte laufen über Freigabe-Tasks benannter Personen, jeder Schritt landet revisionssicher im Audit-Trail, und die KI-Einsätze sind pro Prozess dokumentiert. Ändert sich eine Vorgabe, wird der Flow visuell angepasst statt neu programmiert; die Daten bleiben dabei DSGVO-konform in der EU.
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